Migrationserstberatung (MEB)

Seit 1.1.2005 ist das neue Zuwanderungsgesetz in Kraft. Danach gewährt der Bund nach § 43 ein Grundangebot zur Integration in Form eines Integrationskurses.

 

Gemäß § 45 kann der Integrationskurs durch weitere Aktivitäten, insbesondere durch ein migrationsspezifisches Beratungsangebot, ergänzt werden. Dieses Angebot wird in den Bundesfinanzierten Erstberatungsstellen für Neuzuwanderer vorgehalten.

 

Durch diese zeitlich befristete, bedarfsorientierte und individuelle Erstberatung für MigrantInnen unmittelbar nach erfolgter Einreise in das Bundesgebiet soll ein qualitativer Beitrag zur Integration geleistet werden. Die angebotene Erstberatung umfasst als Kernelemente das Sondierungsgespräch, eine individuelle Kompetenzanalyse, einen Eingliederungsplan und die Integrationsvereinbarung.

 

Die AWO unterhält in Berlin neben der Beratungsstelle im Begegnungszentrum drei weitere MEB Beratungsstellen:

 

Zentrum für Migration u. Integration,  Mitte, 

Stettiner Str. 12, Tel.: 666439-0

 

Fachstelle für Integration und Migration, Neukölln,

Donaustr. 13, 12043 Berlin, Tel.: 623 10 68, FAX: 74 75 80 37

 

Fachstelle für Integration u. Migration, Tempelhof-Schöneberg,  

Willmanndamm 12, 10827 Berlin, Tel.: 221 92 26-00, FAX: 221 92 26-51

 

Wichtige Kooperationspartner sind:

- Bundesagentur für Arbeit

- Ausländerbehörde

- Integrationsträger, u. a. VHS

- Netzwerkpartner

- Trägerinterne/- übergreifende Kooperationen

 

Sprechstunden für die MEB im Begegnungszentrum:

Dienstag:   9.00 - 13.00 Uhr

Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr

und nach telefonischer Vereinbarung

Tel.: 695 356 11

 

Im Begegnungszentrum stehen vier MEB BeraterInnen zur Verfügung. Die Beratungsgespräche können in Deutsch, Türkisch oder Englisch geführt werden.

 


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